Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Abwassergebühr


Allgemeine Informationen

Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

 

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser. Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren. Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

 

Welche Gebühren fallen an?

Abwasserreinigung in der Abwasseranlage: 4,20 €/m³
Niederschlagswassergebühr je abflusswirksame Fläche: 0,32 €/m²


Ansprechpartner

Steueramt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau M. Kolley
Raum 5, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-16

Mängelmelder

 

 

 

 Bürgerbus Bürgerbus

 

 

Ukraine Flagge

© Bild: Pixabay

lebenspraktische

Informationen Ukraine

 

 

Wassertropfen

Wassersparen - im - Alltag

 

 

 

Verwaltungsportal Hessen

 

 

Das Örtliche

 

 

 

Handliches Telefonbuch

 

 

 

Stadtplan

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

 

 

 

Sitzungen

Gemeindevertretung Haina (Kloster)
12. 12. 2024
Haina (Kloster)

Veranstaltungen