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Alters- und Ehejubilare


Allgemeine Informationen

Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:

50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.


Bei den Alters- und Ehejubiläen in der Großgemeinde Haina (Kloster) erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine persönliche Gratulationskarte der Gemeindeveraltung Haina (Kloster).

Hierfür werden die Termine von dem Vorzimmer des Bürgermeisters überwacht, festgelegt und die Ehrungen vorbereitet. Zusätzlich werden die Gatulationen in der Zeitung veröffentlicht.

Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger die Gatulation über die örtliche Zeitung nicht wünscht, ist dieses bei der Gemeindeverwaltung rechtzeitig anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag und den 90. und 95. Geburtstagen werden im Auftrag des Ministerpräsidenten durch die Wohnsitzgemeinden ausgestellt, die Urkunden für die übrigen obengenannten Jubiläen werden von der Staatskanzlei auf Antrag der Wohnsitzgemeinde ausgefertigt.

 

Was muss ich mitbringen?
In der Regel haben die Städte und Gemeinden Register, anhand derer die Urkunden ausgestellt oder bei der Staatskanzlei beantragt werden. Die zu Ehrenden erhalten die Glückwunschurkunden so unaufgefordert zum Jubiläumstermin.

 

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Stadt/ Gemeinde übersendet den Antrag zur Ausstellung einer Glückwunschurkunde mindestens 4 Wochen vor dem Jubiläumstermin an die Staatskanzlei.

Ansprechpartner

Vorzimmer
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau P. Weller
Raum 10, 1. Etage
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-18

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12. 12. 2024
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