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Auskunftssperren


Allgemeine Informationen

Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen lassen, wenn Ihnen als dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
 

An wen muss ich mich wenden?
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde. Diese informiert sie auch über weitere Einzelheiten, z.B. in welchen Fällen ausnahmsweise Auskünfte erteilt werden können.

 

Was muss ich mitbringen?
Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.

 

Welche Gebühren fallen an?
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Hessisches Meldegesetz


Ansprechpartner

Einwohnermelde- und Passwesen
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23

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