Ausweis Sozialer Dienst
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen:
Als im sozialen Dienst Tätige sind Personen oder Organistationen anzusehen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und deshalb auf die Benutzung des Kraftfahrzeuges und auf eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung ihrer Betreuungsaufgaben an Einsatzorten in Haina (Kloster) zwingend angewiesen sind.
Wer stellt den Antrag?
Der Antrag wird durch die Organisation selbst (das ist der Verband, der Verein oder das Unternehmen) gestellt, nicht durch einzelne Mitarbeiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzureichen sind Fotokopien
- des Nachweises über die Hilfs- bzw. Pflegetätigkeit (z. B. Zulassung oder Versorgungsvertrag der Krankenkasse)
- des Kfz-Scheines jedes Fahrzeuges, für das eine Genehmigung beantragt wird, einschl. der technischen Daten der Fahrzeuge
Erforderlich ist auch eine Beschreibung der Tätigkeit, soweit diese nicht aus dem erforderlichen Nachweis ersichtlich ist.
Wo darf geparkt werden?
Der Genehmigungsbescheid enthält einie abschließende Auflistung der Bereiche, in denen unter Beachtung der Bedingungen das Parken erlaubt ist. Unter anderem ermöglicht die Genehmigung das Parken im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren und Parkscheinautomaten, in Parkscheibenbereichen und gegebenenfalls unter Einbeziehung des Gehweges.
Welche Gebühren fallen an?
Der Ausweis vom Sozialen Dienst ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
OrdnungsamtPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-12