Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bestattung


Allgemeine Informationen

Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt oder eine Notärztin/einen Notarzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd- oder Feuerbestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebens-partnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

 

An wen muss ich mich wenden?

  • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt bzw. Notärztin/Notarzt
  • Für die Anzeige des Todesfalls an das Standesamt des Ortes, an dem der Tod eingetreten ist
  • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll

Ansprechpartner

Friedhof
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-12

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Mängelmelder

 

 

 

 Bürgerbus Bürgerbus

 

 

Ukraine Flagge

© Bild: Pixabay

lebenspraktische

Informationen Ukraine

 

 

Wassertropfen

Wassersparen - im - Alltag

 

 

 

Verwaltungsportal Hessen

 

 

Das Örtliche

 

 

 

Handliches Telefonbuch

 

 

 

Stadtplan

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

 

 

 

Sitzungen

Gemeindevertretung Haina (Kloster)
12. 12. 2024
Haina (Kloster)

Veranstaltungen