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Briefwahl


Allgemeine Informationen

Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann man seine Stimmen auch per Brief abgeben. Mit dem Wahlschein und den Briefwahlunterlagen können Sie Ihren Stimmzettel auf dem Postweg übersenden oder den Wahlbrief persönlich in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.

Briefwahlunterlagen bei mehreren Wahlen
Finden an einem Tag mehrere Kommunalwahlen statt (zum Beispiel Wahl des Gemeindeparlaments und des Kreistages oder des Bürgermeisters) erhalten Sie für die Kommunalwahlen und die anderen Wahlen getrennte Briefwahlunterlagen.

 

Die Unterlagen werden von den Gemeinden an die Wählerinnen und Wähler mit einem Brief gesandt, müssen aber von den Wählerinnen und Wählern in getrennten Sendungen zurückgesandt werden.

 

Wenn die Zeit für die Zusendung der Briefwahlunterlagen nicht ausreicht, können sie auch bei der Gemeinde abgeholt werden. Man kann auch vor Ort im Briefwahlbüro sogleich seine Stimmen abgeben. 

 

Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde  kann man auch eine Person seines Vertrauens beauftragen. Der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht und muss gegenüber der Gemeinde schriftlich erklären, dass er für höchstens vier Personen tätig wird. Damit soll der Missbrauch solcher Abholvollmachten verhindert werden.


Sie können am Wahltag nicht in Ihr Wahllokal gehen, zum Beispiel weil Sie erkrankt oder verreist sind? Dies ist kein Problem! Das Wahlamt schickt Ihnen auf Antrag Ihre Wahlunterlagen zu.. Briefwahlunterlagen können Sie jederzeit formlos beantragen.

Wichtig ist jedoch: Name und Adresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls die Zieladresse müssen angegeben sein. Ohne Ihre Unterschrift geht nichts.

Übrigens gilt das Prinzip des Einzelantrags; ein Briefwahlantrag des Familienoberhauptes für die ganze Familie ist ungültig. Sie können also zwar alle Daten auf ein Blatt schreiben, es muss aber jeder Einzelne unterzeichnen.

Sie können sich die Briefwahlunterlagen gerne persönlich in der Gemeindeverwaltung vor der Wahl mit der Wahlbenachichtigungskarte abholen, oder auf Wunsch per Post zusenden lassen.

Ihre Briefwahlunterlagen beinhalten:
1. den Wahlschein mit angehängtem rotem Rückumschlag,
2. Ihren Stimmzettel (bei der Kommunalwahl drei Stimmzettel),
3. einen blauen Wahlumschlag und eine Anleitung.

Es gilt der Grundsatz der geheimen Wahl!
Falls Sie Fragen zur Briefwahl haben, können Sie sich gern an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung wenden.

An wen muss ich mich wenden?

die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, bei der Sie für Ihre Hauptwohnung angemeldet sind

 

Was muss ich mitbringen?
Abhängig von der Zahl der stattfindenden Wahlen bestehen Ihre Briefwahlunterlagen aus
  • dem oder den Wahlschein(en),
  • dem oder den amtlichen Stimmzettel(n),
  • einem oder mehreren amtlichen Umschlägen für die Stimmzettel
  • einem oder mehreren amtlichen Wahlbriefumschlägen und
  • einem oder mehrere Merkblättern zur Briefwahl, auf dem jeweils erläutert und durch Bilder veranschaulicht wird, was bei der Briefwahl zu tun und zu beachten ist.

 

Welche Gebühren fallen an?
Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei. Kosten für Auslandseinlieferungen oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel Eilzustellung, müssen Sie selbst bezahlen.

 

Was sollte ich noch wissen?

Umfassende Informationen zu Wahlen finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Landeswahlleiters: Wahlen in Hessen


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23

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