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Eheschließung vor Ort in Haina (Kloster)


Allgemeine Informationen

Standesamt Frankenberg (Eder)
 
Zum 01.04.2017 haben sich die Kommunen Frankenau, Frankenberg (Eder), Gemünden (Wohra), Haina (Kloster) und Rosenthal zu einem einheitlichen Standesamtsbezirk "Frankenberg (Eder)" zusammengeschlossen.
 
Ansprechpartner sind künftig in Frankenberg (Eder):
 
Frau Heidrun Bock
Telefon: (06451) 505-116
 
Herr Michael Leye
Telefon: 06451) 505-119
 
Frau Gabriele Heinz
Telefon: (06451) 505-106
 
Sie können natürlich auch weiterhin gerne vor Ort in Haina (Kloster) heiraten.
 
Genießen Sie diesen besonderen Tag mit einer schönen Trauungszeremonie im stilvollen Ambiente im Rathaus oder in der historischen Kulisse des Kapitelsaales.
 
Die Standesbeamtinnen Frau Vöhl und Frau Liebelt von der Gemeinde Haina (Kloster) freuen sich weiterhin auf Sie!

 

 

Allgemeine Informationen zur Eheschließung:

 

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt.

Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

  • Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

 

Was muss ich mitbringen?

Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform; vom Standesamt des Geburtsortes)
  • wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde:
  • aktuelle Geburtsurkunde


Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:

  • Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschafturkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners beziehungsweise


Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Eheurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer


Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind:

  • Geburtsurkunden der Kinder


Bei einem Partner aus dem Ausland:

  • gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich dies nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis (Link Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
    • Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.


Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.


Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.

Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der einzelnen Gebühren erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt in Frankenberg (Eder).

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.


Ansprechpartner

Standesamt
Obermarkt 7 - 13
35066 Frankenberg (Eder)

Frau A. Liebelt
Raum 1, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-13

Frau A. Ludwig
EDV, 1. Etage
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-20

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