Fahrerlaubnis - Erweiterung
Allgemeine Informationen
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis (-klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Bestimmungen der Ersterteilung (siehe dazu Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Ausnahmen bestehen für
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A.
Bei 2 Jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (sogenannter Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E.
- Hier ist für die Erweiterung jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel
- Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Für die Klassen C, CE, C1 und C1E zusätzlich:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Für die Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis, in diesem Fall zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" -)
- Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
- Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E werden bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre.
- Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E werden für 5 Jahre erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit jedoch nicht verbunden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und ggf. bei den Fahrschulen.
Ansprechpartner
BürgerbüroPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-11
Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-23