Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gewerbesteuer


Allgemeine Informationen

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.

Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt grundsätzlich in elektronischer Form einzureichen. Auf eine elektronische Übermittlung kann auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten verzichtet werden. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird.

 

Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter entwickelt. Für die Gewerbesteuererklärung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung.

Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums der Finanzen.

 

An wen muss ich mich wenden?
Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.

 

Welche Gebühren fallen an?
Die Steuern für ein Gewerbe betragen 400 %.

 

Anträge / Formulare
Nähere Informationen zur elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklärung finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums der Finanzen . Soweit weiterhin eine papiergebundene Abgabe zulässig ist, erhalten Sie die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Formulare in allen Hessischen Finanzämtern oder im Vordruckangebot des Hessischen Ministeriums der Finanzen.

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Gewerbesteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre ?Steuern von A ? Z? zu entnehmen.


Ansprechpartner

Steueramt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau M. Kolley
Raum 5, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-16

Mängelmelder

 

 

 

 Bürgerbus Bürgerbus

 

 

Ukraine Flagge

© Bild: Pixabay

lebenspraktische

Informationen Ukraine

 

 

Wassertropfen

Wassersparen - im - Alltag

 

 

 

Verwaltungsportal Hessen

 

 

Das Örtliche

 

 

 

Handliches Telefonbuch

 

 

 

Stadtplan

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

 

 

 

Sitzungen

Gemeindevertretung Haina (Kloster)
12. 12. 2024
Haina (Kloster)

Veranstaltungen