Grundsteuer A + B
Allgemeine Informationen
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Gemeinde zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundsteuer A beträgt 405 %.
Die Grundsteuer B beträgt 435 %.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre? Steuern von A - Z zu entnehmen.
Ansprechpartner
SteueramtPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau M. Kolley
Raum 5, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-16