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Hundean- / -abmeldung


Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
 

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.


An wen muss ich mich wenden?

Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

 

Welche Gebühren fallen an?

Ansprechpartner

Steueramt
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau M. Kolley
Raum 5, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-16

Mängelmelder

 

 

 

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