Hundean- / -abmeldung
Allgemeine Informationen
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
SteueramtPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau M. Kolley
Raum 5, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-16