Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Die Hundesteuer für den 1. Hund beträgt 60,00 € pro Jahr.
Die Hundesteuer für den 2. Hund beträgt 100,00 € pro Jahr.
Die Hundesteuer für den 3. Hund beträgt 140,00 € pro Jahr.
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
Ansprechpartner
SteueramtPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau M. Kolley
Raum 5, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-16