Plakatierungen
Allgemeine Informationen
Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen
- das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
- die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
- außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden
Für das Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Sondernutzungserlaubnis, die vom Ordnungsamt erteilt wird, erforderlich.
Hierfür wird auf schriftlichen Antrag per Telefax, per Mail oder als Brief eine Genehmigung erteilt. Das zuständige Ordnungsamt benötigt folgende Informationen:
- Dauer bzw. Zeitraum der Plakatierung
- die Menge der Plakate
- die Örtlichkeit, in der die Plakatierung stattfindet
- den Ansprechpartner mit vollständigen Kontaktdaten
Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung für eine Plakatierung kostet pauschal 15,00 €.
Ansprechpartner
OrdnungsamtPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-12