Reisegewerbekarte
Allgemeine Informationen
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Die Reisegewerbekarte für eine natürliche Person kostet 300,00 €.
Die Reisegewerbekarte für eine juristische Person kostet 350,00 €.
Ansprechpartner
GewerbeamtPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau S. Kraft
Raum 4, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-12
Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-11
Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-23