Rente / Rentenversicherung
Allgemeine Informationen
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
Sie können bei der Gemeindeverwaltung Hilfe bei der Rentenantragstellung bekommen. Hier erhalten Sie alle erforderlichen Formulare und auf Termin wird Ihnen bei der Beantragung der Rente geholfen.
- den Rentenversicherungsträgern,
- ihren Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) oder
- dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Diese stellen auch die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.
Hinweis: Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1000 480 70 erreichen Sie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Eine Rentenzahlung erfolgt derzeit in der Regel ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze). Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 10004800 oder im Internet.
Ansprechpartner
BürgerbüroPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-11
Frau P. Weller
Raum 10, 1. Etage
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-18