Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wählbarkeitsbescheinigung


Allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

An wen muss ich mich wenden?

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

 

Was sollte ich noch wissen?

Für weitere Informationen:www.wahlen.hessen.de

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)

Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-11

Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Telefon (06456) 92890-23

Mängelmelder

 

 

 

 Bürgerbus Bürgerbus

 

 

Ukraine Flagge

© Bild: Pixabay

lebenspraktische

Informationen Ukraine

 

 

Wassertropfen

Wassersparen - im - Alltag

 

 

 

Verwaltungsportal Hessen

 

 

Das Örtliche

 

 

 

Handliches Telefonbuch

 

 

 

Stadtplan

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

 

 

 

Sitzungen

Gemeindevertretung Haina (Kloster)
12. 12. 2024
Haina (Kloster)

Veranstaltungen