Abraumverbrennung
Allgemeine Informationen
Regelung für das Genehmigungsverfahren bei einer Abraumverbrennung während der Sommermonate
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Haina (Kloster),
aufgrund der aktuell steigenden und anhaltenden Waldbrandgefahr während der Sommermonate treten neue Regelungen für das Genehmigungsverfahren in Kraft:
• Genehmigungen für eine Abraumverbrennung werden nur noch für eine Verbrennung innerhalb des eigenen Grundstückes (Wohnanschrift) genehmigt.
• Der Verantwortliche muss bei der Verbrennung für eine ausreichende Löschwasserversorgung sorgen, ein Eimer Wasser reicht hierfür nicht aus.
• Bei Grundstücken bzw. landwirtschaftlichen Flächen am Waldrand, werden keine Genehmigungen erteilt.
Diese Regelung wird ab sofort umgesetzt und wird frühestens im September (witterungsabhängig) aufgehoben.
Haina (Kloster), 12.06.2023
Gemeindeverwaltung Haina (Kloster)
Ansprechpartner
BürgerbüroPoststraße 4
35114 Haina (Kloster)
Frau H. Gründner
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-11
Frau B. Roth
Raum 3, Erdgeschoss
Poststraße 4
35114 Haina (Kloster)
(06456) 92890-23